Brandschutzbeauftragte

Der Brandschutzbeauftragte wird vom Arbeitgeber bestimmt und nimmt im Unternehmen Aufgaben im vorbeugenden Brandschutz wahr.
Um dieser verantwortungsvollen Aufgabe nachzukommen, ist eine fundierte Ausbildung besonders wichtig. Die Inhalte sind nach VdS 3111, DGUV Information 205-003 und §10 Arbeitsschutzgesetz geregelt. Im Großraum Nürnberg ist BRagsan Ihr kompetenter Ansprechpartner, der Sie oder Ihre Mitarbeiter umfassend ausbildet.

Der betriebliche Brandschutz schützt nicht nur die Wirtschaftlichkeit und den Erfolg Ihres Unternehmens, sondern bewahrt auch Ihre Mitarbeiter vor Unglücken. Um dieser Bedeutung gerecht zu werden, vermittelt die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten umfangreiche Lehrinhalte.

Kenntnisse über die rechtlichen Grundlagen und die Brandlehre bilden das Fundament der Ausbildung. Darauf baut das Wissen über die Brandrisiken im Unternehmen und die vielfältigen Gefahren auf. In den Themengebieten des baulichen und anlagentechnischen Brandschutzes werden Ihnen die Kerninhalte des vorbeugenden Brandschutzes vermittelt. Das Anwenden konzeptioneller Maßnahmen und das Durchführen von Gefährdungsbeurteilungen wird Ihnen beim organisatorischen Brandschutz und Brandschutzmanagement beigebracht. Ebenso werden Sie auf die Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherern vorbereitet.

Eine Prüfung, die aus einem schriftlichen und einen mündlichen Teil besteht, bilden den Abschluss der Ausbildung. Die Teilnehmer sollten mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen. Für Betriebe mit einer erhöhten Brandgefährdung wird für den Brandschutzbeauftragten eine besondere Qualifikation, wie beispielsweise eine feuerwehrtechnische Ausbildung, Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Hochschul-/FH-Studium mit Schwerpunkt Brandschutz, empfohlen.

Gerne führen wir die Ausbildung auch direkt bei Ihnen im Unternehmen durch. Die Teilnehmerzahl ist auf zwölf Personen beschränkt.

Die Kosten für die Ausbildung betragen 980,00€ pro Person. Es handelt sich hierbei um eine umsatzsteuerfreie Leistung gemäß §4 Nr. 21 a) bb) UStG.
Termine
Bildungsangebot Datum
Brandschutzbeauftragte Termin auf Anfrage¹
¹ alle Schulungen finden erst ab einer Teilnehmerzahl von mind. 4 Personen statt. Wird die Teilnehmerzahl nicht erreicht behalten wir uns vor, den Termin kurzfristig abzusagen
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